Al-Buḫārī — Hadis 459
73. Unterkapitel: Verbot des Alkoholhandels in der Moschee
459. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr
Es lehrte uns ʿAbdān, von ʾAbū Ḥamza, von al-ʾAʿmaš, von Muslim, von Masrūq, von ʿĀʾiša: „Als die Verse der Sure al-Baqara über Zinsen offenbart wurden, ging der Prophet ﷺ in die Moschee hinaus und trug sie den Leuten vor, anschließend verbot er den Weinhandel.“
Referenz: Al-Buḫārī 459
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