Al-Buḫārī — Hadis 459

73. Unterkapitel: Verbot des Alkoholhandels in der Moschee

459. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr

Es lehrte uns ʿAbdān, von ʾAbū Ḥamza, von al-ʾAʿmaš, von Muslim, von Masrūq, von ʿĀʾiša: „Als die Verse der Sure al-Baqara über Zinsen offenbart wurden, ging der Prophet ﷺ in die Moschee hinaus und trug sie den Leuten vor, anschließend verbot er den Weinhandel.“

Referenz: Al-Buḫārī 459

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