Al-Buḫārī — Hadis 581

30. Unterkapitel: Gebete nach dem Morgengebet, bis sich die Sonne erhebt

581. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās

Es lehrte uns Ḥafṣ ibn ʿUmar, er sagte: Es lehrte uns Hišām, von Qatāda, von ʾAbū al-ʿĀliya, von Ibn ʿAbbās: „Mir bezeugten vertrauenswürdige Männer, und der vertrauenswürdigste unter ihnen ist meiner Meinung nach ʿUmar, dass der Prophet ﷺ das Gebet nach dem Morgengebet verbot, bis die Sonne aufgeht, und nach dem Nachmittagsgebet, bis sie untergeht.“

Referenz: Al-Buḫārī 581