Al-Buḫārī — Hadis 274

16. Unterkapitel: Wer sich bei ǧanāba zum Gebet wäscht, dann seinen restlichen Körper wäscht und anschließend nicht die Körperstellen der Gebetswaschung erneut wäscht

274. Von: Maymūna bt. al-Ḥāriṯ

Es lehrte uns Yūsuf ibn ʿĪsā, er sagte: Es berichtete uns al-Faḍl ibn Mūsā, er sagte: Es berichtete uns al-ʾAʿmaš, von Sālim, von Kurayb, dem Mawlā von Ibn ʿAbbās, von Ibn ʿAbbās, von Maymūna: „Der Gesandte Allahs ﷺ stellte Wasser für den Ġusl wegen Ǧanāba hin. Er goss (Wasser) mit seiner linken über seine rechte Hand und wusch sie zwei- oder dreimal. Dann wusch er sein Glied. Dann klopfte er mit seiner Hand auf den Boden oder die Wand. Dann spülte Mund und Nase aus. Dann wusch er sein Gesicht und seine Unterarme. Sodann goss er Wasser über seinen Kopf. Darauf wusch er seinen Körper. Anschließend wechselte er seinen Platz und wusch seine Füße.“ Sie sagte: „Ich gab ihm ein Stück Stoff, doch er wollte es nicht und begann das Wasser mit seiner Hand abzustreifen.“

Referenz: Al-Buḫārī 274

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