Al-Buḫārī — Hadis 285

24. Unterkapitel: Wer im Zustand ritueller Unreinheit ist, kann auf den Markt und überall hingehen

ʿAṭāʾ sagte: „Wer im Zustand großer ritueller Unreinheit ist, kann sich schröpfen lassen, seine Fingernägel schneiden und sein Haar scheren, auch ohne sich rituell zu reinigen.“


285. Von: Abū Hurayra

Es lehrte uns ʿAyyāš, er sagte: Es lehrte uns ʿAbdulʾaʿlā, es lehrte uns Ḥumayd, von Bakr, von ʾAbū Rāfiʿ, von ʾAbū Hurayra: Der Prophet ﷺ traf mich einmal in irgendeiner Gasse Medinas, als ich im Zustand großer ritueller Unreinheit war. Er nahm mich bei der Hand. Ich ging mit ihm mit, bis er sich hinsetzte. Da schlich ich mich davon, ging zum Lager, vollzog Ġusl und ging darauf wieder zu ihm, als er noch dasaß. Er fragte: ‚Wo warst du, o ʾAbū Hirr?' Ich sagte es ihm. Er erwiderte: ‚Subḥān Allah! der Muslim wird nicht unrein.'“

Referenz: Al-Buḫārī 285

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