Al-Buḫārī — Hadis 30
22. Unterkapitel: Sünden gehören zum vorislamischen Benehmen, doch darf eine Person, die sie begeht nicht, als Kāfir bezeichnet werden, es sei denn, er verehrt etwas neben Allah.
Denn der Prophet ﷺ sagte: „Du bist wahrhaftig ein Mann, der noch Vorislamisches in sich hat“ und Allah, der erhabene, sagt: „Allah verzeiht wahrhaftig nicht, dass man Ihm etwas beigesellt, und Er verzeiht alles Geringere, wem Er will“ An-Nisā (4:48)
30. Von: Abū Ḏarr al-Ġifārī
Es lehrte uns Sulaymān ibn Ḥarb, er sagte: Es lehrte uns Šuʿba, von Wāṣil al-ʾAḥdab, von al-Maʿrūr ibn Suwayd: Einst traf ich ʾAbū Ḏarr bei ar-Rabaḏa, er trug eine ḥulla und sein Diener trug eine ḥulla, also fragte ich ihn danach. Er antwortete: „Ich stritt mich einst mit einem Mann und beleidigte ihn, indem ich seine Mutter verunglimpfte. Darauf sagte mir der Prophet ﷺ: ‚O ʾAbū Ḏarr, hast du ihn etwa wegen seiner Mutter beleidigt? Du bist wahrhaftig ein Mann, der noch Vorislamisches hegt! Eure Brüder sind eure Arbeiter. Allah bestimmte, dass sie euch unterstehen. Wenn also jemand seinen Bruder beschäftigt, so soll er ihm von dem speisen, was er selbst isst, und mit dem kleiden, womit er sich selbst kleidet. Und tragt ihnen nichts auf, was sie überfordert. Und wenn ihr ihnen etwas auftragt, so helft ihnen dabei!“
Referenz: Al-Buḫārī 30
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