Al-Buḫārī — Hadis 351

2. Unterkapitel: Die Pflicht, in Kleidung zu beten

Und die Worte des Erhabenen: „nehmt euren Schmuck bei jedem Niederwerfungsort“, und die Worte „wer in einem Stück Stoff eingewickelt betet“. Zudem ist von Salama ibn al-ʾAkwaʿ überliefert, dass der Prophet ‎ﷺ sagte: „er soll es zuknöpfen, und sei es nur mit einem Dorn“, doch ist die Überlieferungskette kritisch zu betrachten. Und wer in einem Gewand betet, in dem er Geschlechtsverkehr hatte, solange darauf nichts Unreines zu sehen ist, zudem „wies der Prophet ‎ﷺ an, dass kein Nackter die Kaaba umschreiten dürfe“.

351. Von: Umm ʿAṭiyya al-Anṣāriyya

Es lehrte uns Mūsā ibn ʾIsmāʿīl, er sagte: Es lehrte uns Yazīd ibn ʾIbrāhīm, von Muḥammad, von Umm ʿAṭiyya: Uns wurde geheißen, an den zwei Festtagen Menstruierende und hinter dem Vorhang bleibende junge Mädchen mit hinauszunehmen, damit sie an der Gemeinde dem Bittgebet der Gläubigen teilnehmen. Die Menstruierenden sollen jedoch dem Gebetsplatz der Frauen fernbleiben. Eine Frau sagte: „O Gesandter Allahs, manch eine von uns hat keinen Ǧilbāb?“ Er erwiderte: „Dann soll ihre Gefährtin ihr einen Ǧilbāb von ihr anziehen.“ Und ʿAbdullāh ibn Raǧāʾ sagte: Es lehrte uns ʿImrān: Es lehrte uns Muḥammad ibn Sīrīn: Es lehrte mich ʾUmm ʿAṭiyya: Ich hörte den Propheten ﷺ dies sagen.

Referenz: Al-Buḫārī 351

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