Al-Buḫārī — Hadis 378

18. Unterkapitel: Das Gebet auf Dächern, dem Minbar und auf Holzpodesten

ʾAbū ʿAbdillāh sagte: „Al-Ḥasan sah es als unbedenklich an, auf Eis und Brücken zu beten, selbst wenn darunter, darüber oder davor Urin durchfließt, solange dazwischen eine Abschirmung ist.“ ʾAbū Hurayra betete einst „auf dem Dach der Moschee hinter dem Imam“ und Ibn ʿUmar betete auf Eis.


378. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī

Es lehrte uns Muḥammad ibn ʿAbdirraḥīm, er sagte: es lehrte uns Yazīd ibn Hārūn, er sagte: es berichtete uns Ḥumayd aṭ-Ṭawīl, von ʾAnas ibn Mālik: Dass der Gesandte Allahs ﷺ einst von seinem Ross fiel und sich seine Wade oder seine Schulter quetschte. Er gelobte, sich einen Monat seiner Frauen zu enthalten. Und so saß er in einem Verschlag, zu der eine Palmstammstiege führte. Als seine Gefährten kamen, um ihn zu besuchen, leitete er sie sitzend im Gebet, während sie standen. Als er mit dem salām geendet hatte, sagte er: ‚Der Imam ist dazu da, dass man ihm folgt. Wenn er den Takbīr spricht, so sprecht ihn auch, wenn er sich verneigt, so verneigt euch, wenn er sich niederwirft, werft euch nieder, und wenn er stehend betet, betet im Stehen!' Nach 29 Tagen kam er herab, weshalb die Leute fragten: ‚O Gesandter Allahs, du hast doch gelobt, dich einen Monat zu enthalten!' Und so antwortete er: ‚Der Monat hat doch 29 Tage.'“

Referenz: Al-Buḫārī 378

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