Al-Buḫārī — Hadis 41

31. Unterkapitel: Die gute Praxis des Islams eines Menschen

41. Von: Abū Saʿīd al-Ḫudrī

Mālik sagte: Es berichtete mir Zayd ibn ʾAslam, dass ʿAṭāʾ ibn Yasār ihm berichtete, dass ʾAbū Saʿīd al-Ḫudrī den Gesandten Allāhs ﷺ sagen hörte: „Wenn der Diener den Islām annimmt und den Islām gut lebt, tilgt Allāh jede Sünde, die er zuvor begangen hatte. Danach gilt indes die Vergeltung: Die gute Tat wird zehnfach bis zum Siebenhundertfachen vergolten und die schlechte Tat einfach, es sei denn, Allāh sieht darüber hinweg.“

Referenz: Al-Buḫārī 41