Al-Buḫārī — Hadis 426
47. Unterkapitel: Moscheen und andere Orte zuerst mit dem rechten Fuß betreten
Ibn ʿUmar betrat einen Ort stets mit dem rechten Fuß und verließ ihn zuerst mit dem linken
426. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr
Es lehrte uns Sulaymān ibn Ḥarb, er sagte: Es lehrte uns Šuʿba, von al-ʾAšʿaṯ ibn Sulaym, von seinem Vater, von Masrūq, von ʿĀʾiša: „Dem Propheten ﷺ gefiel es, mit Rechts zu beginnen, so gut er konnte, in all seinen Angelegenheiten: bei seiner rituellen Reinigung, beim Kämmen und beim Anziehen der Sandalen.“
Referenz: Al-Buḫārī 426
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