Al-Buḫārī — Hadis 427

48. Unterkapitel: Darf man die Gräber der vorislamischen Götzenverehrer öffnen und darf man dort Moscheen errichten?

Denn der Prophet ‎ﷺ sagte: „Möge Allah die Juden verfluchen, die die Gräber ihrer Propheten zu Moscheen machten!“ Es ist unerwünscht, bei Gräbern zu beten. Als einst ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb ʾAnas ibn Mālik bei einem Grab beten sah, sagte er: „Das Grab, das Grab!“, doch forderte er ihn nicht auf, das Gebet zu wiederholen.



427. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr

Es lehrte uns Muḥammad ibn al-Muṯannā, er sagte: Es lehrte uns Yaḥyā, von Hišām, er sagte: Es berichtete mir mein Vater, von ʿĀʾiša, der Mutter der Gläubigen: Dass ʾUmm Ḥabība oder ʾUmm Salama eine Kirche mit Bildern erwähnten, die sie in Äthiopien gesehen hatten. Sie erzählten dies dem Propheten ﷺ, der darauf erwiderte: „Wenn unter jenen ein rechtschaffener Mann starb, bauten sie über seinem Grab einen Gebetsplatz und fertigten jene Bilder an. Jene sind am Tag der Auferstehung die schlimmsten Geschöpfe bei Allah.“

Referenz: Al-Buḫārī 427

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