Al-Buḫārī — Hadis 456
70. Unterkapitel: Kauf und Verkauf auf dem Minbar in der Moschee
456. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr
Es lehrte uns ʿAlī ibn ʿAbdillāh, er sagte: Es lehrte uns Sufyān, von Yaḥyā, von ʿAmra, von ʿĀʾiša: Sie suchte einst Barīra auf, weil sie sie darum bat, sich freizukaufen. Sie sagte: „Wenn du willst, gebe ich es deiner Familie und die Mawlā-Beziehung hast du zu mir.“ Ihre Familie sagte ihr: „Wenn du willst, kannst du ihr den Rest geben.“ - Sufyān sagte: „kannst du sie freilassen“ - „und die Mawlā-Beziehung hast du zu uns.“ Als der Gesandte Allahs ﷺ kam, erzählte sie ihm dies. Der Prophet ﷺ sagte: „Lass sie sich freikaufen und befreie sie, denn die Mawlā-Beziehung ist zu dem, der den Sklaven befreit!“ Dann stellte sich der Gesandte Allahs ﷺ auf den Minbar - Sufyān sagte einmal „stieg“ - und sagte: „Was denken sich Leute, die Bedingungen stellen, die nicht im Buch Allahs sind? Wer eine Bedingung stellt, die nicht im Buch Allahs ist, hat er nicht das Recht dazu, auch wenn er hundert Bedingungen stellt.“ ʿAlī sagte: Yaḥyā und ʿAbdulwahhāb überlieferten von Yaḥyā, von ʿAmra. - Und Ǧaʿfar ibn ʿAwn sagte, von Yaḥyā, er sagte: Ich hörte ʿAmra, sie sagte: Ich hörte ʿĀʾiša. - Überliefert wurde es von Mālik, von Yaḥyā, von ʿAmra, dass Barīra dies sagte. Hier wurde nicht erwähnt, dass er auf den Minbar stieg.
Referenz: Al-Buḫārī 456
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