Al-Buḫārī — Hadis 477

87. Unterkapitel: Das Gebet im Gebetsplatz beim Markt

Ibn ʿAwn betete in einem Gebetsplatz in einem Haus, dessen Tür verschlossen werden konnte.


477. Von: Abū Hurayra

Es lehrte uns Musaddad, er sagte: Es lehrte uns ʾAbū Muʿāwiya, von al-ʾAʿmaš, von ʾAbū Ṣāliḥ, von ʾAbū Hurayra dass der Prophet ﷺ sagte: „Das Gemeinschaftsgebet ist fünfundzwanzig Stufen höher als das Gebet zu Hause und das Gebet auf dem Markt. Wer also von euch sich gründlich zum Gebet wäscht und nur wegen des Gebets zur Moschee geht, dann erhöht ihn Allah für jeden Schritt, den er geht, um eine Stufe und tilgt ihm eine Sünde, bis er die Moschee betritt. Und wenn er die Moschee betritt, ist er im Gebet, solange es ihn beschäftigt. Und sie - die Engel - beten für ihn, solange er an dem Ort sitzt, an dem er betet. Sie sagen: ‚O Allah, vergib ihm, o Allah, erbarme Dich seiner!', solange er darin nichts geschehen lässt.“

Referenz: Al-Buḫārī 477

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