Al-Buḫārī — Hadis 482
88. Unterkapitel: Das Verschränken der Finger in der Moschee und anderenorts
482. Von: Abū Hurayra
Es lehrte uns ʾIsḥāq, er sagte: Es lehrte uns Ibn Šumayl: Es berichtete uns Ibn ʿAwn, von Ibn Sīrīn, von ʾAbū Hurayra: „Der Gesandte Allahs ﷺ leitete uns einst in einem der abendlichen Gebete, allerdings betete er zwei Rakʿa und sprach dann den salām. Er ging zu einem querliegenden Balken in der Moschee, lehnte sich daran, als sei er verärgert, legte seine rechte Hand über die linke, verschränkte seine Finger und stützte seine rechte Wange auf seinem linken Handrücken ab. Die Eiligen hatten bereits die Tore der Moschee verlassen, als Leute fragten: ‚Wurde das Gebet verkürzt?' ʾAbū Bakr und ʿUmar waren auch dabei, doch trauten sie sich nicht, ihn anzusprechen. Es war auch ein Mann mit länglichen Händen unter den Leuten, der Ḏū al-Yadayn genannt wurde. Er fragte: ‚O Gesandter Allahs, hast du etwas vergessen oder wurde das Gebet verkürzt?' Er ﷺ antwortete: ‚Ich habe nichts vergessen und es wurde auch nicht gekürzt.' Dann fragte er ﷺ: ‚Ist es denn so, wie Ḏū al-Yadayn sagt?' Einige antworteten: ‚Ja.' Also ging er nach vorn, betete das Versäumte nach, dann sprach er den salām. Dann sprach er den Takbīr und warf sich etwa solange wie zuvor nieder, oder etwas länger, sodann hob er den Takbīr sprechend seinen Kopf. Sodann sprach er den Takbīr erneut und und warf sich etwa solange wie zuvor nieder, oder etwas länger. Darauf hob er den Takbīr sprechend seinen Kopf und sprach den salām.“
Referenz: Al-Buḫārī 482
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