Al-Buḫārī — Hadis 510
101. Unterkapitel: Welche Sünde auf der Person lastet, die vor einem Betenden vorbeigeht
510. Von: Abū Ǧuhaym al-Anṣārī
Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn Yūsuf, er sagte: Es berichtete uns Mālik, von ʾAbū an-Naḍr, dem Schutzbefohlenen von ʿUmar ibn ʿUbaydillāh, von Busr ibn Saʿīd, dass Zayd ibn Ḫālid, dass ihn zu ʾAbū Ǧuhaym schickte, um ihn zu fragen, was er vom Gesandten Allahs ﷺ über jemanden gehört hat, der vor einem Betenden vorbeigeht. ʾAbū Ǧuhaym antwortete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wüsste derjenige, der vor einem Betenden vorbeigeht, was auf ihm lastet, so würde er lieber vierzig warten als vor ihm vorbeizugehen.“ Der Überlieferer ʾAbū an-Naṣr sagte: „Ich weiß nicht, ob er vierzig Tage, Monate oder Jahre sagte.“
Referenz: Al-Buḫārī 510