Al-Buḫārī — Hadis 522

1. Unterkapitel: Kapitel der Zeiten und Vorzüge der Gebete

Und die Worte: „Das Gebet ist wahrhaftig für die Gläubigen eine zeitliche Pflicht“, das heißt, dass die Zeiten für sie festgelegt sind.


522. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr

ʿUrwa sagte zudem: „Mir berichtete ʿĀʾiša, dass der Gesandte Allahs ﷺ das Nachmittagsgebet betete, als die Sonne noch in ihrem Zimmer war, bevor sie aufstieg.“

Referenz: Al-Buḫārī 522

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