Al-Buḫārī — Hadis 53

40. Unterkapitel: Die Abgabe des Fünften gehört zum Glauben

53. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās

Es lehrte uns ʿAliyy ibn al-Ǧaʿd, er sagte: Es berichtete uns Šuʿba von ʾAbū Ǧamra: Als dieser einst bei Ibn ʿAbbās saß - er ließ ihn auf seinem Bett sitzen -, sagte er: „Bleib bei mir, damit ich dir einen Anteil von meinem Besitz gebe!“ Und so blieb er bei ihm zwei Monate. Danach sagte Ibn ʿAbbās - möge Allāh mit beiden zufrieden sein -: „Als die Abgesandten des Stammes ʿAbdulqays beim Propheten ﷺ ankamen, fragte er: ‚Wer sind die Leute', oder ‚die Gesandtschaft?' Sie sagten: ‚Rabīʿa.' Er antwortete: ‚Willkommen seien die Leute', oder ‚die Gesandtschaft, ohne Schmach und Reue!' Sie sagten: ‚O Gesandter Allāhs, wir können nur im heiligen Monat zu dir reisen. Zwischen uns und dir liegt dieser Stamm der Glaubensfeinde Muḍar. So ordne uns eine klare Sache an, die wir unseren Hinterbliebenen erzählen und durch die sie das Paradies betreten!' Sie fragten ihn zudem nach Getränken. Und so gebot er ihnen vier Dinge und verbot ihnen vier. Er gebot ihnen, allein an Allāh zu glauben. Er fragte dabei: ‚Wisst ihr, was der Glaube an Allāh allein ist?' Sie sagten: ‚Allāh und Sein Gesandter wissen es besser.' Er antwortete: ‚Das Zeugnis, dass nichts verehrungswürdig ist außer Allāh und dass Muḥammad Allāhs Gesandter ist, das Verinnerlichen des Gebets, das Entrichten der Zakāt und das Fasten des Ramaḍāns. Und dass ihr von der Beute den fünften Teil abgebt.' Und er verbot ihnen vier Dinge: die verglaste Amphore, die Kürbisflasche, das Baumfass und das Pechfass. Vielleicht sagte er auch noch: ‚das Teerfass.' Dann sagte er: ‚Merkt euch dies und berichtet davon euren Hinterbliebenen!'“

Referenz: Al-Buḫārī 53

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