Al-Buḫārī — Hadis 552
14. Unterkapitel: Die Sünde des Versäumens des Nachmittagsgebets
552. Von: ʿAbdullāh b. ʿUmar
Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn Yūsuf, er sagte: Es berichtete uns Mālik, von Nāfiʿ, von Ibn ʿUmar, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer das Nachmittagsgebet versäumt, gleicht jemandem, der seiner Familie und seines Vermögens beraubt wurde.“ ʾAbū ʿAbdillāh [al-Buḫārī] sagte: „Das Wort yatira-kum ‚(euch) berauben': du beraubst (watara) den Mann, wenn du jemanden aus seiner Familie tötest oder etwas von seinem Besitz genommen hast.“
Referenz: Al-Buḫārī 552