Al-Buḫārī — Hadis 597

37. Unterkapitel: Wer ein Gebet vergisst, soll es beten, sobald er sich daran erinnert, er soll nur dieses Gebet nachholen

ʾIbrāhīm (an-Naḫaʿī) sagte: „Wer zwanzig Jahre lang ein Gebet unterlassen hat, muss nur dieses eine Gebet nachholen.“



597. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī

Es lehrten uns ʾAbū Nuʿaym und Mūsā ibn ʾIsmāʿīl, sie sagten: Es lehrte uns Hammām, von Qatāda, von ʾAnas ist über den Propheten ﷺ überliefert: „Wer ein Gebet vergisst, muss es beten, sobald er sich daran erinnert. Es gibt keine andere Sühne dafür als dies.“ Hammām sagte: „Ich hörte ihn danach rezitieren: ‚Und festige das Gebet zu Meinem Gedenken!'“

Referenz: Al-Buḫārī 597