Ähnliche Hadithe zu Hadis 104
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1832. Von: Abū Šurayḥ al-ʿAdawī
Referenz: Al-Buḫārī 1832
104. Von: Abū Šurayḥ al-ʿAdawī
Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn Yūsuf, er sagte: Es lehrte mich al-Layṯ, er sagte: Es lehrte mich Saʿīd, von ʾAbū Šurayḥ, dass er einst zu ʿAmr ibn Saʿīd sagte, als dieser Truppen nach Mekka schickte „Erlaube mir, o Emir, dir Worte zu erzählen, dich ich den Gesandten Allahs ﷺ am Morgen des Tages der Einnahme (von Mekka) sagen hörte. Dies habe ich mit eigenen Ohren gehört und im Herzen behalten. Ich sah ihn mit eigenen Augen, als er diese Worte sprach: Zunächst lobte und lobpries er Allah, dann sagte er: ‚Mekka erklärte Allah für unantastbar, nicht die Menschen erklärten es für unantastbar. So ist es keinem Mann erlaubt, der an Allah und den jüngsten Tag glaubt, dass er dort Blut vergießt oder einen Strauch abhackt. Wenn sich jemand auf den Kampf des Gesandten Allahs ﷺ an diesem Ort berufen sollte, so sagt: ‚Allah erlaubte dies Seinem Gesandten, euch jedoch erlaubt Er es nicht!' Mir wurde dies hier auch nur für eine Stunde eines Tages erlaubt. Doch danach wurde Mekka wieder so unantastbar wie gestern. So soll es der Anwesende dem Abwesenden verkünden!'“
Referenz: Al-Buḫārī 104