Ähnliche Hadithe zu Hadis 111

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111. Von: ʿAlī b. Abī Ṭālib

Es lehrte uns Muḥammad ibn Salām, er sagte: Es berichtete uns Wakīʿ, von Sufyān, von Muṭarrif, von aš-Šaʿbī, von ʾAbū Ǧuḥayfa: Ich fragte einst ʿAliyy ibn ʾAbī Ṭālib: „Habt ihr etwas Geschriebenes?“ Er antwortete: „Nein, nur das Buch Allahs, oder eben den Verstand, den der muslimische Mann hat, oder was in dieser Schrift steht.“ Ich fragte: „Und was steht in dieser Schrift?“ Er antwortete: „Das Wergeld, das Befreien von Gefangenen und dass ein Muslim nicht wegen eines Glaubensverweigerers getötet werden darf.“

Referenz: Al-Buḫārī 111