Ähnliche Hadithe zu Hadis 391
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391. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī
Es lehrte uns ʿAmr ibn ʿAbbās, er sagte: Es lehrte uns Ibn al-Mahdī, er sagte: Es lehrte uns Manṣūr ibn Saʿd, von Maymūn ibn Siyāh, von ʾAnas ibn Mālik, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer unser Gebet betet, unsere Qibla einhält und von uns Geschächtetes isst, der ist der Muslim, der unter dem Schutz Allahs und Seines Gesandten steht. So hintergeht nicht Allah in Seinem Schutz!“
Referenz: Al-Buḫārī 391
392. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī
Es lehrte uns Nuʿaym, er sagte: Es lehrte uns Ibn al-Mubārak, von Ḥumayd aṭ-Ṭawīl, von ʾAnas ibn Mālik, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Ich wurde geheißen, die Menschen nur solange zu bekämpfen, bis sie sagen, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allah gibt. Wenn sie dies sagen, unser Gebet beten, sich nach unserer Qibla richten, wie wir schächten, so sind ihr Blut und ihr Vermögen für uns unantastbar, es sei denn, sie verletzen seine Pflicht, und ihre Abrechnung obliegt Allah.“
Referenz: Al-Buḫārī 392
393. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī
Ibn ʾAbī Maryam sagte: Es berichtete uns Yaḥyā: Es lehrte uns Ḥumayd: Es lehrte uns ʾAnas, vom Propheten ﷺ. Und ʿAlī ibn ʿAbdillāh sagte: Es lehrte uns Ḫālid ibn al-Ḥāriṯ, er sagte: Es lehrte uns Ḥumayd: „Einst fragte Maymūn ibn Siyyāh den ʾAnas ibn Mālik: ‚ʾAbū Ḥamza, was macht das Blut und Vermögen eines Menschen unantastbar?' Er antwortete: ‚Wer bezeugt, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allah gibt, sich unserer Qibla zuwendet, unser Gebet betet und von uns Geschächtetes isst, der ist Muslim: Er hat die Rechte eines Muslims und die Pflichten eines Muslims.'“
Referenz: Al-Buḫārī 393