Al-Buḫārī — Hadis 391

28. Unterkapitel: Der Vorzug des Ausrichtens gen Qibla

Man richtet die Füße gen Qibla aus, ʾAbū Ḥumayd sagt, dass dies vom Propheten ‎ﷺ überliefert ist.

391. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī

Es lehrte uns ʿAmr ibn ʿAbbās, er sagte: Es lehrte uns Ibn al-Mahdī, er sagte: Es lehrte uns Manṣūr ibn Saʿd, von Maymūn ibn Siyāh, von ʾAnas ibn Mālik, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer unser Gebet betet, unsere Qibla einhält und von uns Geschächtetes isst, der ist der Muslim, der unter dem Schutz Allahs und Seines Gesandten steht. So hintergeht nicht Allah in Seinem Schutz!“

Referenz: Al-Buḫārī 391

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