Al-Buḫārī — Hadis 112

39. Unterkapitel: Wissen aufschreiben

112. Von: Abū Hurayra

Es lehrte uns ʾAbū Nuʿaym al-Faḍl ibn Dukayn, er sagte: Es lehrte uns Šaybān, von Yaḥyā, von ʾAbū Salama, von ʾAbū Hurayra: Der Stamm Ḫuzāʿa tötete im Jahr der Einnahme Mekkas einen Mann vom Stamm Banū Layṯ, weil dieser (Stamm) jemanden von ihnen getötet hatte. Als dies dem Propheten ﷺ mitgeteilt wurde, stieg er auf sein Reitkamel und hielt eine Predigt. Er sagte: „Allah hielt von Mekka das Morden - oder die Elefanten - fern, doch überließ Er seine Einwohner dem Gesandten Allahs ﷺ und den Gläubigen. Dies war hier niemandem zuvor erlaubt und wird auch niemandem nach mir erlaubt sein. Dies wurde mir nur für eine Stunde eines Tages erlaubt. Doch nun, zu dieser Stunde, ist es mir nicht mehr erlaubt.

Die Dornbüsche hier dürfen nicht entfernt, die Bäume nicht abgehackt und das Fundgut hier darf nicht eingesammelt werden, es sei denn, man verkündet den Fund. Wer tötet, der soll der besten dieser beiden Angelegenheiten überantwortet werden: Entweder wird er (an das Wergeld) gebunden, oder er wird der Vergeltung der Verwandten des Ermordeten überlassen.“

Da kam ein Mann aus dem Jemen herbei und sagte: „Schreib es mir auf, o Gesandter Allahs!“ Er erwiderte: „Schreibt dies für ʾAbū Soundso auf!“ Kurz darauf sagte ein qurayschitischer Mann: „Bis auf das Kamelgras, o Gesandter Allahs, denn wir verwenden es für unsere Häuser und unsere Gräber!“ Darauf antwortete der Prophet ﷺ: „Bis auf das Kamelgras, bis auf das Kamelgras.“

ʾAbū ʿAbdillāh [al-Buḫārī] sagte: „Es heißt yuqādu mit einem q ‚er wird der Vergeltung überlassen'.“ Jemand fragte ʾAbū ʿAbdillāh: „Was schrieb er ihm denn auf?“ Er antwortete: „Er schrieb ihm diese Predigt auf.“

Referenz: Al-Buḫārī 112

Ähnliche Hadithe:Anzeigen (3)