Al-Buḫārī — Hadis 136

3. Unterkapitel: Vorzug der Gebetswaschung und die Stirn- und Fußabzeichen als Zeichen der Gebetswaschung

136. Von: Abū Hurayra

Es lehrte uns Yaḥyā ibn Bukayr, er sagte: Es lehrte uns al-Layṯ, von Ḫālid, von Saʿīd ibn ʾAbī Hilāl, von Nuʿaym ibn al-Muǧmir: Ich stieg einst mit ʾAbū Hurayra auf das Moscheedach, worauf er sich zum Gebet wusch. Dann sagte er: Ich hörte den Gesandten Allahs ﷺ sagen: „Meine Umma wird wahrhaftig am Tag der Auferstehung mit Blessen und Fesseln als Spuren der Gebetswaschung auferweckt.“ Wer also seine Blesse verlängern kann, der soll es tun.

Referenz: Al-Buḫārī 136