Al-Buḫārī — Hadis 137
4. Unterkapitel: Wer bei Zweifeln sich erst zum Gebet wäscht, wenn er sich sicher ist
137. Von: ʿAbdullāh b. Zayd al-Māzinī
Es lehrte uns ʿAlī, er sagte: Es lehrte uns Sufyān, er sagte: Es lehrte uns az-Zuhrī, von Saʿīd ibn al-Musayyab, von ʿAbbād ibn Tamīm, von seinem Onkel: Dieser klagte einst beim Gesandten Allahs darüber, dass man im Gebet manchmal wähnt, etwas sei geschehen. Darauf antwortete er ﷺ: „Er darf erst weg - oder gehen - wenn er etwas hört oder riecht.“
Referenz: Al-Buḫārī 137
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