Al-Buḫārī — Hadis 159

24. Unterkapitel: Sich bei der Gebetswaschung jeweils dreimal waschen

159. Von: ʿUṯmān b. ʿAffān

Es lehrte uns ʿAbdulʿazīz ibn ʿAbdillāh al-ʾUwaysī, er sagte: Es lehrte mich ʾIbrāhīm ibn Saʿd, von Ibn Šihāb, dass ʿAṭāʾ ibn Yazīd ihm berichtete, dass Ḥumrān, der Diener von ʿUṯmān ibn ʿAffān, berichtete: Dass er einst sah, wie ʿUṯmān ibn ʿAffān um ein Gefäß bat und daraus dreimal Wasser in beide Hände goss und sie wusch. Darauf tauchte er seine Rechte in das Gefäß und spülte Mund und Nase aus. Dann wusch er sein Gesicht dreimal und seine Arme bis zu den Ellenbogen dreimal. Danach wischte er über seinen Kopf. Anschließend wusch er seine Beine dreimal bis zu den Knöcheln. Anschließend sagte er: „Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Wer sich so wie ich zum Gebet wäscht und danach zwei Rakʿa betet, in denen er keinen Gedanken nachgeht, so werden ihm seine vergangenen Sünden vergeben.'“

Referenz: Al-Buḫārī 159

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