Al-Buḫārī — Hadis 164

28. Unterkapitel: Sich bei der Gebetswaschung den Mund ausspülen

Dies überliefern Ibn ʿAbbās und ʿAbdullāh ibn Zayd, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, vom Propheten ‎ﷺ


164. Von: ʿUṯmān b. ʿAffān

Es lehrte uns ʾAbū al-Yamān, er sagte: Es berichtete uns Šuʿayb, von az-Zuhrī, er sagte: Es berichtete mir ʿAṭāʾ ibn Yazīd, von Ḥumrān, dem Diener von ʿUṯmān ibn ʿAffān: Dass er einst sah, wie ʿUṯmān ibn ʿAffān um ein Gefäß bat und daraus Wasser in beide Hände goss und sie dreimal wusch. Darauf tauchte er seine Rechte in das Gefäß und spülte Mund und Nase aus und blies das Wasser aus der Nase. Dann wusch er sein Gesicht dreimal und seine Arme bis zu den Ellenbogen dreimal. Danach wischte er über seinen Kopf. Anschließend wusch er jedes Bein dreimal. Anschließend sagte er: „Ich sah, wie sich der Gesandte Allahs ﷺ so ähnlich wie ich eben zum Gebet wusch. Und er sagte: ‚Wer sich so wie ich zum Gebet wäscht und danach zwei Rakʿa betet, in denen er keinen Gedanken nachgeht, so werden ihm seine vergangenen Sünden vergeben.'“

Referenz: Al-Buḫārī 164

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