Al-Buḫārī — Hadis 177

34. Unterkapitel: Wer der Ansicht ist, dass die Gebetswaschung nur verpflichtend ist, wenn etwas die beiden Ausscheidungsorgane verlässt: den Harnausgang und den After

Und die Worte des Erhabenen „oder jemand von euch von der Mulde kommt“ (al-Māʾida 6). ʿAṭāʾ sagte über den, aus dessen After Würmer austreten oder aus dessen Glied Parasiten hervorkommen, die Läusen ähneln: „Er soll die Gebetswaschung wiederholen.“ Ǧābir ibn ʿAbdillāh sagte: „Wenn man im Gebet lacht, wiederholt man das Gebet und nicht die Gebetswaschung.“ Al-Ḥasan sagte: „Wenn man seine Haare oder Nägel schneidet oder seine Ledersocken auszieht, muss man keine Gebetswaschung machen.“ ʾAbū Hurayra sagte: „Keine Gebetswaschung, außer wegen einem Geschehnis.“ Über Ǧābir wird erzählt: „dass der Prophet ‎ﷺ in der Schlacht Ḏāt ar-Riqāʿ dabei war. Ein Mann wurde von einem Pfeil getroffen, Blut quoll hervor, doch er verbeugte sich, warf sich nieder und fuhr in seinem Gebet fort.“ Al-Ḥasan sagte: „Die Muslime beten immer noch in ihren Wunden.“ Ṭāwūs, Muḥammad ibn ʿAliyy, ʿAṭāʾ und die Gelehrten des Hedschas sind der Ansicht, dass man wegen Blut keine Gebetswaschung verrichten müsse. Ibn ʿUmar drückte sich einst einen Pickel aus, aus dem Blut herauskam, doch wusch er sich nicht zum Gebet. Ibn ʾAbī ʾAwfā spuckte einst Blut aus, fuhr jedoch in seinem Gebet fort. Ibn ʿUmar und al-Ḥasan sagten über jemanden, der sich schröpfen lässt: „Er muss nichts weiter tun, als die geschröpfte Stelle waschen.“

177. Von: ʿAbdullāh b. Zayd al-Māzinī

Es lehrte uns ʾAbū al-Walīd, er sagte: Es lehrte uns Ibn ʿUyayna, von az-Zuhrī, von ʿAbbād ibn Tamīm, von seinem Onkel, dass der Prophet ﷺ sagte: „Er darf erst weg, wenn er etwas hört oder riecht.“

Referenz: Al-Buḫārī 177