Al-Buḫārī — Hadis 180

34. Unterkapitel: Wer der Ansicht ist, dass die Gebetswaschung nur verpflichtend ist, wenn etwas die beiden Ausscheidungsorgane verlässt: den Harnausgang und den After

Und die Worte des Erhabenen „oder jemand von euch von der Mulde kommt“ (al-Māʾida 6). ʿAṭāʾ sagte über den, aus dessen After Würmer austreten oder aus dessen Glied Parasiten hervorkommen, die Läusen ähneln: „Er soll die Gebetswaschung wiederholen.“ Ǧābir ibn ʿAbdillāh sagte: „Wenn man im Gebet lacht, wiederholt man das Gebet und nicht die Gebetswaschung.“ Al-Ḥasan sagte: „Wenn man seine Haare oder Nägel schneidet oder seine Ledersocken auszieht, muss man keine Gebetswaschung machen.“ ʾAbū Hurayra sagte: „Keine Gebetswaschung, außer wegen einem Geschehnis.“ Über Ǧābir wird erzählt: „dass der Prophet ‎ﷺ in der Schlacht Ḏāt ar-Riqāʿ dabei war. Ein Mann wurde von einem Pfeil getroffen, Blut quoll hervor, doch er verbeugte sich, warf sich nieder und fuhr in seinem Gebet fort.“ Al-Ḥasan sagte: „Die Muslime beten immer noch in ihren Wunden.“ Ṭāwūs, Muḥammad ibn ʿAliyy, ʿAṭāʾ und die Gelehrten des Hedschas sind der Ansicht, dass man wegen Blut keine Gebetswaschung verrichten müsse. Ibn ʿUmar drückte sich einst einen Pickel aus, aus dem Blut herauskam, doch wusch er sich nicht zum Gebet. Ibn ʾAbī ʾAwfā spuckte einst Blut aus, fuhr jedoch in seinem Gebet fort. Ibn ʿUmar und al-Ḥasan sagten über jemanden, der sich schröpfen lässt: „Er muss nichts weiter tun, als die geschröpfte Stelle waschen.“

180. Von: Abū Saʿīd al-Ḫudrī

Es lehrte uns ʾIsḥāq, er sagte: Es berichtete uns an-Naḍr, er sagte: Es berichtete uns Šuʿba, von al-Ḥakam, von Ḏakwān ʾAbū Ṣāliḥ, von ʾAbū Saʿīd al-Ḫudrī: Der Gesandte Allahs ﷺ rief nach einem Mann der ʾAnṣār. Als dieser ankam, troff Wasser von seinem Kopf. Darauf fragte der Gesandte Allahs ﷺ: „Wir haben dich wohl zur Eile getrieben?“ Er antwortete: „Ja.“ Darauf sagte der Gesandte Allahs ﷺ: „Wenn du nicht fertig wirst, oder du keinen Erguss hast, dann musst du die Waschung vollziehen.“

Referenz: Al-Buḫārī 180