Al-Buḫārī — Hadis 242

71. Unterkapitel: Die Gebetswaschung mit Kompottwasser und Berauschendem ist nicht erlaubt

Al-Ḥasan sah es als unerwünscht an, ʾAbū al-ʿĀliya und ʿAṭāʾ sagten: „Der tayammum ist mir lieber, als mit Kompottwasser und Milch die Gebetswaschung durchzuführen.“


242. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr

Es lehrte uns ʿAliyy ibn ʿAbdillāh, er sagte: Es lehrte uns Sufyān, er sagte: Es lehrte uns az-Zuhrī, von ʾAbū Salama, von ʿĀʾiša, dass der Prophet ﷺ sagte: „Jedes Getränk, das berauscht, ist verboten.“

Referenz: Al-Buḫārī 242

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