Al-Buḫārī — Hadis 317

16. Unterkapitel: Die Frau löst beim Ġusl der Periode ihr Haar

317. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr

Es lehrte uns ʿUbayd ibn ʾIsmāʿīl, er sagte: Es lehrte uns ʾAbū ʾUsāma, von Hišām, von seinem Vater, von ʿĀʾiša: „Wir brachen mit dem Jungmond von Ḏū al-Ḥiǧǧa auf. Da sagte der Gesandte Allahs: ‚Wer die Absicht zur ʿUmrafassen will, der soll so in die Pilgerweihe eintreten. Denn hätte ich nicht mein Opfertier dabei, so hätte ich die Absicht zur ʿUmra gefasst.' Und so fassten manche die Absicht zur ʿUmra und andere zum Hadsch. Ich gehörte zu denen, die die Absicht zur ʿUmra fassten. Doch dann hatte ich am Tag von ʿArafa meine Periode. Ich klagte darüber beim Propheten ﷺ, der mir sagte: ‚Lass deine ʿUmra, öffne dein Haar, kämm dich und fasse die Absicht zum Hadsch.' Und so tat ich es auch. Am Tag der Steine schickte meinen Bruder mit mir nach at-Tanʿīm, und so trat ich für die ʿUmra in die Weihe ein. Für all dies musste ich weder opfern, fasten, noch spenden.“

Referenz: Al-Buḫārī 317

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