Al-Buḫārī — Hadis 319
18. Unterkapitel: Wie eine Menstruierende die Absicht zum Hadsch und zur ʿUmra fasst
319. Von: ʿĀʾiša bt. Abī Bakr
Es lehrte uns Yaḥyā ibn Bukayr, er sagte: Es lehrte uns al-Layṯ, von ʿUqayl, von Ibn Šihāb, von ʿUrwa, von ʿĀʾiša: Wir brachen mit dem Propheten ﷺ zum Abschieds-Hadsch auf. Manche von uns beabsichtigten bei der Pilgerweihe eine ʿUmra und andere den Hadsch. Als wir in Mekka ankamen, sagte der Gesandte Allahs ﷺ: „Wer mit der Absicht zur ʿUmra in den Weihezustand eintrat und kein Opfertier hat, soll den Weihezustand verlassen. Und wer mit der Absicht zur ʿUmra in den Weihezustand eintrat und ein Opfertier hat, soll erst den Weihezustand verlassen, wenn er sein Opfertier geschlachtet hat. Und wer mit der Absicht zum Hadsch in den Weihezustand eintrat, soll seinen Hadsch fortsetzen.“ Ich hatte meine Tage und wurde bis zur Nacht vor ʿArafa nicht rein. Ich trat nur mit der Absicht zur ʿUmra in den Weihezustand. Der Prophet ﷺ wies mich an, mein Haar zu lösen, mich zu kämmen, die Absicht zum Hadsch zu fassen und die ʿUmra aufzuschieben. Und so tat sie es auch. Als der Hadsch vorbei war, beauftragte er meinen Bruder ʿAbdurraḥmān ibn ʾAbī Bakr. Und so ließ er mich für meine (versäumte) ʿUmra die ʿUmra von at-Tanʿīm aus machen.
Referenz: Al-Buḫārī 319
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