Al-Buḫārī — Hadis 324
23. Unterkapitel: يie Menstruierende nimmt bei den beiden Festgebeten am Bittgebet der Gläubigen teil und bleibt abseits vom Gebetsplatz
324. Von: Umm ʿAṭiyya al-Anṣāriyya
Es lehrte uns Muḥammad - also Ibn Salām - er sagte: Es berichtete uns ʿAbdulwahhāb, von ʾAyyūb, von Ḥafṣa: „Wir hinderten unsere jungen Mädchen daran, an den beiden Festgebeten hinauszugehen. Doch einst kam eine Frau, die in der Speicherburg von Banū Ḫalaf einkehrte. Sie erzählte von ihrer Schwester, dass der Mann ihrer Schwester mit dem Propheten ﷺ bei zwölf Feldzügen mitzog. ‚Und meine Schwester war bei sechs dabei.' Sie sagte zudem: ‚Wir verarzteten die Verwundeten und pflegten die Kranken'. Meine Schwester fragte damals den Propheten ﷺ: ‚Ist es schlimm, wenn eine von uns keinen Mantel hat, und deswegen nicht das Haus verlässt?' Er antwortete: ‚Dann soll ihre Freundin ihr einen ihrer Mäntel geben, und sie soll am Guten und dem Bittgebet der Muslime teilhaben.' Als ʾUmm ʿAṭiyya hinzukam, fragte sie sie: ‚Hast du das vom Propheten ﷺ gehört?' Sie antwortete: ‚Bei meinem Vater, ja!' - wenn sie von ihm sprach, sagte sie stets ‚bei meinem Vater' - ‚Ich hörte ihn sagen: ‚Die jungen Mädchen und die hinter dem Vorhang'“, oder „‚hinter dem Vorhang bleibenden jungen Mädchen und die Menstruierenden gehen hinaus und nehmen am Guten und dem Bittgebet der Gläubigen teil. Die Menstruierenden sollen jedoch dem Gebetsplatz fernbleiben.' Ḥafṣa sagte „Ich fragte darauf: ‚Die Menstruierenden?' Sie erwiderte: ‚Nimmt sie denn nicht auch an ʿArafa und diesem und jenem Teil?'“
Referenz: Al-Buḫārī 324
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