Al-Buḫārī — Hadis 329
27. Unterkapitel: Die Periode einer Frau setzt nach dem Aufbruch nach Muzdalifa ein
329. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās
Es lehrte uns Muʿallā ibn ʾAsad, er sagte: Es lehrte uns Wuhaib, von ʿAbdillāh ibn Ṭāwus, von seinem Vater, von Ibn ʿAbbās: „Der Menstruierenden ist es erlaubt, aufzubrechen, wenn sie ihre Periode hat.“
Referenz: Al-Buḫārī 329
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