Al-Buḫārī — Hadis 338

4. Unterkapitel: Soll der tayammum Vollziehende seine Hände abblasen?

338. Von: ʿAmmār b. Yāsir

Es lehrte uns ʾĀdam, er sagte: Es lehrte uns Šuʿba, es lehrte uns al-Ḥakam, von Ḏarr, von Saʿīd ibn ʿAbdurraḥmān ibn ʾAbzā, von seinem Vater: Dass einst ein Mann zu ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb ging und sagte: „Ich bin im Zustand großer ritueller Unreinheit und konnte kein Wasser finden!“ Da sagte ʿAmmār ibn Yāsir zu ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb: „Erinnerst du dich nicht, dass wir einmal auf Reisen waren, ich und du? Du hast damals nicht gebetet und ich habe mich im Staub gewälzt und dann gebetet. Ich habe das dann dem Propheten ﷺ gesagt und der Prophet ﷺ antwortete: ‚So hätte es dir schon gereicht', dann klopfte der Prophet ﷺ mit beiden Händen auf den Boden, blies hinein und rieb damit über sein Gesicht und seine Hände.“

Referenz: Al-Buḫārī 338

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