Al-Buḫārī — Hadis 609

5. Unterkapitel: Laut zum Gebet rufen

ʿUmar ibn ʿAbdilʿazīz sagte: „Ruf bescheiden zum Gebet, sonst sollst du von uns gehen!“


609. Von: Abū Saʿīd al-Ḫudrī

Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn Yūsuf, er sagte: Es berichtete uns Mālik, von ʿAbdurraḥmān ibn ʿAbdillāh ibn ʿAbdirraḥmān ibn ʾAbī Ṣaʿṣaʿa al-ʾAnṣārī, dann al-Māzinī, von seinem Vater, dass dieser ihm berichtete, dass ʾAbū Saʿīd al-Ḫudrī zu ihm sagte, dass der Prophet ﷺ ihm sagte: „Ich sehe, dass du Schafe und das Ödland magst. Wenn du bei deinen Schafen oder in deiner Steppe bist und zum Gebet rufst, dann ruf laut zum Gebet. Denn jeder Dschinn, Mensch und jedes Wesen, das die Stimme des Muezzins hört, ist für ihn am Tag der Auferstehung Zeuge.“

Referenz: Al-Buḫārī 609

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