Al-Buḫārī — Hadis 624
14. Unterkapitel: Wieviel Zeit zwischen dem Gebetsruf und der ʾIqāma verstreicht und wer auf die ʾIqāma wartet
624. Von: ʿAbdullāh b. Muġaffal al-Muzanī
Es lehrte uns ʾIsḥāq al-Wāsiṭī, er sagte: Es lehrte uns Ḫālid, von al-Ǧurayrī, von Ibn Burayda, von ʿAbdullāh ibn Muġaffal al-Muzanī, dass der Gesandte Allahs ﷺ dreimal sagte: „Zwischen zwei Gebetsrufen ist stets ein Gebet, für den, der will.“
Referenz: Al-Buḫārī 624
Ähnliche Hadithe:Anzeigen (2)