Al-Buḫārī — Hadis 64

7. Unterkapitel: Was über das Überliefern durch Überreichen eines Buches (munāwala) und den Schriftverkehr der Gelehrten in den Ländern über das Wissen überliefert ist

ʾAnas [ibn Mālik] sagte: „ʿUṯmān [ibn ʿAffān] schrieb die Qurʾān-Schriften ab und schickte sie in die Regionen.“ ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Yaḥyā ibn Saʿīd und Mālik [ibn ʾAnas] sahen dies als erlaubt an. Einige Gelehrte des Ḥiǧāz beweisen die Überlieferung durch das Überreichen eines Schriftstücks mit dem Ḥadīṯ des Propheten ﷺ, in dem er dem Emir eines Stoßtrupps ein Schreiben mitschickte und sagte: „Lies es erst, wenn du bei diesem Ort angekommen bist!“ Als er diesen Ort erreicht hatte, verlas er den Leuten die Nachricht und berichtete ihnen von der Anweisung des Propheten ﷺ.

64. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās

Es lehrte uns ʾIsmāʿīl ibn ʿAbdillāh, er sagte: Es lehrte mich ʾIbrāhīm ibn Saʿd, von Ṣāliḥ, von Ibn Šihāb, von ʿUbaydillāh ibn ʿAbdillāh ibn ʿUtba ibn Masʿūd: dass ʿAbdullāh ibn ʿAbbās ihm berichtete: Dass der Gesandte Allahs ﷺ seinen Brief einem Mann übergab. Er wies ihn an, diesen dem Herrscher von Bahrain zu übergeben. Und so überreichte er ihn dem Herrscher von Bahrain. Der Herrscher von Bahrain wiederum schickte ihn an Chosrau. Als dieser ihn gelesen hatte, zerriss er ihn. Und so sprach der Gesandte Allahs ﷺ gegen sie ein Bittgebet aus, dass Er sie in Fetzen zerreißen solle.

Referenz: Al-Buḫārī 64

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