Al-Buḫārī — Hadis 644
29. Unterkapitel: Die Pflicht zum Gemeinschaftsgebet
Al-Ḥasan sagte: „Wenn die Mutter ihn davon abhält, das Nachtgebet in der Gemeinschaft zu beten, weil sie sich um ihn sorgt, soll er ihr nicht gehorchen.“
644. Von: Abū Hurayra
Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn Yūsuf, er sagte: Es berichtete uns Mālik, von ʾAbū z-Zinād, von al-Aʿraǧ, von ʾAbū Hurayra, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, beinahe hätte ich befohlen, Brennholz zu sammeln, darauf den Gebetsruf angeordnet und dann einen Mann damit beauftragt, die Menschen im Gebet zu leiten. Ich wäre beinahe sogleich zu einigen Männern gegangen und hätte ihre Häuser angezündet. Bei dem, in dessen Hand meine Seele ist, hätte einer von jenen erfahren, dass er dort einen fetten Knochen oder zwei schöne Schafshaxen fände, so wäre er zum Nachtgebet gekommen.“
Referenz: Al-Buḫārī 644
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