Al-Buḫārī — Hadis 65
7. Unterkapitel: Was über das Überliefern durch Überreichen eines Buches (munāwala) und den Schriftverkehr der Gelehrten in den Ländern über das Wissen überliefert ist
ʾAnas [ibn Mālik] sagte: „ʿUṯmān [ibn ʿAffān] schrieb die Qurʾān-Schriften ab und schickte sie in die Regionen.“ ʿAbdullāh ibn ʿUmar, Yaḥyā ibn Saʿīd und Mālik [ibn ʾAnas] sahen dies als erlaubt an. Einige Gelehrte des Ḥiǧāz beweisen die Überlieferung durch das Überreichen eines Schriftstücks mit dem Ḥadīṯ des Propheten ﷺ, in dem er dem Emir eines Stoßtrupps ein Schreiben mitschickte und sagte: „Lies es erst, wenn du bei diesem Ort angekommen bist!“ Als er diesen Ort erreicht hatte, verlas er den Leuten die Nachricht und berichtete ihnen von der Anweisung des Propheten ﷺ.
65. Von: Anas b. Mālik al-Anṣārī
Es lehrte uns Muḥammad ibn Muqātil ʾAbū al-Ḥasan, es berichtete uns ʿAbdullāh, er sagte: Es berichtete uns Šuʿba, von Qatāda, von ʾAnas ibn Mālik: „Der Prophet ﷺ schrieb einen Brief - oder wollte einen schreiben. Da sagte jemand, dass sie nur versiegelte Briefe lesen. Und so besorgte er sich einen silbernen Ring mit der Gravur: ‚Muḥammad, Gesandter Allahs'. Als sähe ich heute noch das weiße Gleißen an seiner Hand!“
Referenz: Al-Buḫārī 65
Ähnliche Hadithe:Anzeigen (8)