Al-Buḫārī — Hadis 662
37. Unterkapitel: Vorzug desjenigen, der früh und spät in die Moschee geht
662. Von: Abū Hurayra
Es lehrte uns ʿAlī ibn ʿAbdillāh, er sagte: Es lehrte uns Yazīd ibn Hārūn, er sagte: Es berichtete uns Muḥammad ibn Muṭarrif, von Zayd ibn ʾAslam, von ʿAṭāʾ ibn Yasār, von ʾAbū Hurayra, dass der Prophet ﷺ sagte: „Wer früh morgens und spät abends in die Moschee geht, dem hält Allah ein Gemach im Paradies für jedes Mal bereit, wenn er früh morgens oder spät abends losgeht.“
Referenz: Al-Buḫārī 662