Al-Buḫārī — Hadis 667

40. Unterkapitel: Die Erlaubnis, bei Regen und Krankheit zuhause zu beten

667. Von: ʿItbān b. Mālik al-Anṣārī

Es lehrte uns ʾIsmāʿīl, er sagte: Es lehrte mich Mālik, von Ibn Šihāb, von Maḥmūd ibn ar-Rabīʿ al-ʾAnṣārī: ʿItbān ibn Mālik leitete seine Sippe im Gebet, er war blind. Er sagte einst zum Gesandten Allahs ﷺ: „O Gesandter Allahs, manchmal ist es finster und es gibt Sturzbäche, und mein Augenlicht ist erloschen. Bete doch, o Gesandter Allahs, in meinem Haus an einem Ort, den ich dann als Gebetsplatz einrichte!“ Als der Gesandte Allahs ﷺ ihn besuchte, fragte er: „Wo willst du, dass ich bete?“ Er zeigte auf eine Ecke im Haus, worauf der Gesandte Allahs ﷺ dort betete.

Referenz: Al-Buḫārī 667

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