Al-Buḫārī — Hadis 675

43. Unterkapitel: Wenn der Imam zum Gebet gerufen wird und noch Essen in der Hand hat

675. Von: ʿAmr b. Umayya al-Ḍamrī

Es lehrte uns ʿAbdulʿazīz ibn ʿAbdillāh, er sagte: Es lehrte uns ʾIbrāhīm, von Ṣāliḥ, von Ibn Šihāb, er sagte: Es berichtete mir Ǧaʿfar ibn ʿAmr ibn ʾUmayya, dass sein Vater [ʿAmr ibn ʾUmayya] sagte: Ich sah, wie der Gesandte Allahs ﷺ Schafsschulter aß und etwas davon abschnitt. Als zum Gebet gerufen wurde, stand er auf, warf das Messer beiseite und betete, ohne sich zum Gebet zu waschen.“

Referenz: Al-Buḫārī 675

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