Al-Buḫārī — Hadis 84

24. Unterkapitel: Wer auf ein Fatwagesuch mit einer Hand- oder Kopfbewegung antwortet

84. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās

Es lehrte uns Mūsā ibn ʾIsmāʿīl, er sagte: Es lehrte uns Wuhaib, er sagte: Es lehrte uns ʾAyyūb, von ʿIkrima, von Ibn ʿAbbās: „Der Prophet ﷺ wurden während seinem Hadsch Fragen gestellt, jemand fragte: ‚Ich habe geschlachtet, bevor ich (die Säulen) beworfen habe' er gab ihm per Handzeichen zu verstehen, dass es nichts mache. Jemand fragte: ‚Ich habe nicht aufgepasst und mich geschoren, bevor ich geschlachtet habe.' er gab ihm per Handzeichen zu verstehen, dass es nichts mache.“

Referenz: Al-Buḫārī 84

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