Al-Buḫārī — Hadis 91
28. Unterkapitel: Bei einer Ermahnung oder beim Unterrichten erzürnen, wenn man Unerwünschtes sieht
91. Von: Zayd b. Ḫālid al-Ǧuhanī
Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn Muḥammad, er sagte: Es lehrte uns ʾAbū ʿĀmir, er sagte: Es lehrte uns Sulaymān ibn Bilāl al-Madanī, von Rabīʿa ibn ʾAbī ʿAbdirraḥmān, von Yazīd, dem Schutzbefohlenen von al-Munbaʿiṯ, von Zayd ibn Ḫālid al-Ǧuhanī: Dass den Propheten ﷺ ein Mann über Fundgut fragte. Er sagte: „Merke dir sein Behältnis“, vielleicht sagte er auch „Gefäß oder Beutel! Dann mach es ein Jahr lang bekannt, danach kannst du es nutzen. Wenn jedoch sein Besitzer erscheint, dann übergib es ihm.“ Er fragte weiter: „Und entlaufene Kamele?“ Da wurde er so zornig, dass seine Wangen erröteten oder sein Gesicht rot wurde. Er sagte: „Was hast du damit zu schaffen? Sie haben ihr Wasser dabei und ihre Sohlen. Sie gelangen zum Wasser und weiden von Büschen. Lass sie also ziehen, bis sie ihr Besitzer findet!“ Er fragte weiter: „Und entlaufene Schafe und Ziegen?“ Er antwortete: „Sie gehen an dich, deinen Bruder oder den Wolf.“
Referenz: Al-Buḫārī 91
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