Al-Buḫārī — Hadis 216

55. Unterkapitel: Zu den großen Sünden gehört, sich nicht beim Urinieren abzuschirmen

216. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās

Es lehrte uns ʿUṯmān, er sagte: Es lehrte uns Ǧarīr, von Manṣūr, von Muǧāhid, von Ibn ʿAbbās: „Als der Prophet ﷺ einst an einem Gemäuer Medinas oder Mekkas vorbeiging, hörte er plötzlich die Stimmen zweier Menschen, die in ihren Gräbern gepeinigt wurden. Darauf sagte der Prophet ﷺ: ‚Sie werden bestraft, und sie werden nicht wegen etwas Großem bestraft.' Anschließend sagte er: ‚Doch! Der eine schützte sich nicht beim Urinieren und der andere ging mit Verleumdungen reihum.' Danach bat er um einen frischen entblätterten Palmwedel, den er in zwei Teile brach. Er legte auf jedes Grab einen Teil. Jemand fragte ihn: ‚O Gesandter Allahs, warum hast du das getan?' Er antwortete: ‚Hoffentlich wird ihre Pein gelindert, bis die Wedel austrocknen.'“

Referenz: Al-Buḫārī 216

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