Al-Buḫārī — Hadis 347

8. Unterkapitel: Der tayammum erfordert ein einmaliges Klopfen

347. Von: Šaqīq b. Salama

Es lehrte uns Muḥammad ibn Salām, er sagte: Es berichtete uns ʾAbū Muʿāwiya, von al-ʾAʿmaš, von Šaqīq: „Einst saß ich bei ʿAbdullāh und ʾAbū Mūsā, als ʾAbū Mūsā zu ihm sagte: ‚Was meinst du, wenn ein Mann im Zustand großer ritueller Unreinheit ist, aber einen Monat kein Wasser findet? Würde er dann nicht tayammum machen und beten? Und was macht ihr dann mit dem Vers der Sure al-Māʾida: »[...] und ihr kein Wasser findet, dann strebt nach guter Erde!«' Da sagte ʿAbdullāh: ‚Würden wir ihnen das erlauben, käme es bald soweit, dass manch einem das Wasser zu kalt wird, er es stehen lässt und tayammum macht.' Ich fragte: ‚Verabscheut ihr das da nur deswegen?' Er antwortete: ‚Ja.' ʾAbū Mūsā sagte: ‚Hast du nicht gehört, was ʿAmmār zu ʿUmar sagte: »Der Gesandte Allahs ﷺ ließ mich etwas erledigen. Ich geriet in den Zustand großer ritueller Unreinheit und fand kein Wasser, also wälzte ich mich im Staub wie ein Reittier. Ich erzählte dies dem Propheten ﷺ. Er sagte: ›Es hätte dir schon genügt, so zu machen‹, dabei klopfte er mit seiner Hand einmal auf den Boden, dann wischte er den Staub ab, sodann strich er mit seiner linken über seinen Handrücken oder mit seiner Hand über den linken Handrücken. Darauf strich er mit beiden Händen über sein Gesicht.«'“

Referenz: Al-Buḫārī 347

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