Al-Buḫārī — Hadis 668
41. Unterkapitel: Soll der Imam die Anwesenden im Gebet leiten? Und soll er freitags bei Regen die Predigt halten?
668. Von: ʿAbdullāh b. ʿAbbās
Es lehrte uns ʿAbdullāh ibn ʿAbdilwahhāb, er sagte: Es lehrte uns Ḥammād ibn Zayd, er sagte: Es lehrte uns ʿAbdulḥamīd, der Gefährte von az-Ziyādī, er sagte: Ich hörte ʿAbdullāh ibn al-Ḥāriṯ: Dass Ibn ʿAbbās eines Tages, an dem die Wege voller Schlamm waren, eine Predigt hielt. Er bat den Muezzin zu rufen. Als dieser „Auf zum Gebet!“ rief, sagte er: „Sag: Das Gebet im Sattel!“ Die Leute schauten sich an, als ob sie dies missbilligten. Und so sagte er: „Als ob er dies tadeln wollt? Das hat jemand getan, der besser ist als ich“ - er meinte damit den Propheten ﷺ - „Es ist eine Pflicht, doch wollte ich euch nicht in Bedrängnis bringen.'“ In einer Version von Ibn ʿAbbās heißt es am Ende noch: „Ich wollte euch nicht zu Schlimmem antreiben, indem ihr daherkommt und bis zu den Knien in den Lehm tretet.“
Referenz: Al-Buḫārī 668
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